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Krankenversicherung: Unfallversicherung


Gesetzliche Unfallversicherung

Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit werden verschiedene Leistungen auf Antrag oder von Amts wegen von der Berufsgenossenschaft erbracht. Die Vorschriften des SGB VII unter Beachtung des Neunten Buches sind anzuwenden.

Wir kümmern uns gerne um Ihre Ansprüche und vertreten Sie in den folgenden Angelegenheiten:

  • Ansprüche auf Verletztengeld oder Verletztenrente nach Arbeits- oder Wegeunfällen
  • Prüfung von Verknüpfungen mit weiteren Leistungsansprüchen
  • Durchsetzung von Ansprüchen bei Berufskrankheiten
  • Widerspruchsverfahren und Vertretung vor den Sozialgerichten
 
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