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Statusfeststellung


Kein Leistungsanspruch trotz Beitragszahlung?

Nach Anmeldung bei der Krankenkasse und regelmäßiger Beitragszahlung fühlen Sie sich gegen die Wechselfälle des Lebens durch die Sozialversicherungsträger gesichert und gehen davon aus einen Leistungsanspruch erworben zu haben.

Die Gesetzeslage und jahrzehntelanger Rechtsprechung hierzu ergeben für mitarbeitende Familienangehörige und Gesellschafter-Geschäftsführer nicht unbedingt Leistungsansprüche obwohl regelmäßig und unbeanstandet Beiträge gezahlt wurden.

In der Sozialversicherung kann dies folgende Wirkung haben:

  • Kein Krankengeld, wenn Sie bei Arbeitsunfähigkeit als selbständiger Unternehmer gesehen werden.
  • Kein Arbeitslosengeld beziehungsweise Insolvenzgeld, wenn Sie bei Arbeitslosigkeit oder Insolvenz als selbstständiger Unternehmer gesehen werden.
  • Kein Anspruch auf vorzeitige Altersrente oder Rente wegen Erwerbsminderung, wenn nach erfolgter Statusprüfung die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
  • Keine Leistungsanprüche, wenn Sie bei Arbeits- oder Wegeunfall als selbständiger Unternehmer gesehen werden und nicht als Selbständiger pflichtversichert sind

Auch können sich steuerliche Nachteile für die Betroffenen ergeben!


D E S H A L B


Rechtssicherheit schaffen

Es ist jedem mitarbeitenden Familienangehörigen  zu empfehlen, den sozialversicherungsrechtlichen Status in der ausgeübten Tätigkeit prüfen zu lassen, um Rechtssicherheit im Leistungsfall zu haben.

Die oben skizzierten finanziellen Folgen zu vermeiden, sollte ein sozialversicherungsrechtliches Statusverfahren eingeleitet werden.

Der Feststellungsbescheid des Sozialversicherungsträgers schafft Gewissheit darüber, ob zukünftig Leistungsansprüche bestehen!

 
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