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Pflegeversicherung


Pflegebedürftigkeit

"...pflegebedürftig sind Personen, die

  • auf Dauer,
  • jedoch vorraussichtlich mindestens für sechs Monate,
  • in Folge von Krankheiten oder Behinderungen
  • durch Verluste, Lähmungen oder Funktionsstörungen am Stütz- oder Bewegungsapparat, Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane, Funktionsstörungen des Zentralnervensystems, Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen, endogene Psychosen und Neurosen und geistige Behinderungen

für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens (Körperpflege, Ernährung, Mobilität sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung) im erheblichen oder höheren Maß der Hilfe bedürfen..."

Definition laut Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)

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