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Altersteilzeit


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Allgemein:

 

Seit dem 01.08.1996 ist die Altersteilzeitarbeit im Altersteilzeitgesetz (AltTZG) geregelt. Das AltTZG wurde seither mehrfach geändert. Zuletzt zum 01.01.2010. Allerdings ist auch seit 01.01.2010, im Gegensatz zur weitläufigen Meinung, Altersteilzeitarbeit immer noch möglich. Einen Anspruch auf Altersteilzeitarbeit haben Arbeitnehmer wenn diese in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Ansonsten haben die Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit. Das war aber auch bisher schon der Fall. Diesbezüglich gab es keine Rechtsänderung. Für den Arbeitnehmer haben sich also keinerlei Änderungen ergeben. Neu ab dem 01.01.2010 ist nur, dass die Förderleistungen der Arbeitsagentur weggefallen sind. Dazu gehört unter bestimmten Voraussetzungen die Erstattung der Aufstockungsbeträge beim Gehalt und bei den Rentenbeiträgen. Diese Erstattung gibt es, für ab 01.01.2010 eingetretene Fälle, nicht mehr. Das ist allerdings eine Regelung, welche den Arbeitnehmer vorher schon nicht betraf, da er nicht wusste, ob der Arbeitgeber die Voraussetzungen erfüllte und die Aufstockungsbeträge erstattet bekam.

 

Aber Achtung: der Anspruch auf Altersrente wegen Altersteilzeitarbeit ist für Arbeitnehmer der Geburtsjahrgänge ab 01.01.1952 weggefallen.

 

Tipp: Lassen Sie sich vorher über Ihren frühestmöglichen Rentenbeginn beraten, damit Sie das Ende der Altersteilzeit auf den Rentenbeginn abstimmen können.

 

 

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